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Aufnahme

Kinder, die von geistiger Behinderung bedroht sind oder eine geistige Behinderung haben, können ab ihrem 3. Geburtstag in den Schulkindergarten aufgenommen werden.

Aufnahmekriterien

Wir können Kinder im Schulkindergarten aufnehmen, wenn…

– die Eltern eine Aufnahme wünschen.
– die Konzeption und der Förderbedarf des Kindes übereinstimmen.
– im Schulkindergarten ein Kindergartenplatz frei ist.

Aufnahmeverfahren

Eltern, die eine Aufnahme in den Schulkindergarten wünschen, können bei uns im Haus unverbindlich hospitieren. So haben diese die Möglichkeit, während des Tagesbetriebs unser Angebot und unsere Räumlichkeiten kennenzulernen.

Wenn die Eltern nach der Hospitation eine Aufnahme in den Schulkindergarten befürworten, wird von einem Sonderpädagoge ein Entwicklungsbericht erstellt. In diesem wird der Bedarf des Kindes überprüft und festgelegt. Entspricht der Förderbedarf des Kindes unserem Profil, wird eine Aufnahmebestätigung vom staatlichen Schulamt ausgestellt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in unserem Schulkindergarten, da wir eine subsidiäre (ergänzende) Einrichtung sind (§20 Schulgesetz).