Kinder, die von einer geistigen Behinderung bedroht sind oder eine geistige Behinderung haben, können ab ihrem 3. Geburtstag in den Schulkindergarten aufgenommen werden.
Aufnahmekriterien
Eine Aufnahme in den Schulkindergarten ist möglich, wenn:
- die Eltern eine Aufnahme wünschen,
- die Konzeption des Schulkindergartens und der individuelle Förderbedarf des Kindes übereinstimmen,
- ein freier Kindergartenplatz zur Verfügung steht.
Eltern, die sich für eine Aufnahme ihres Kindes in den Schulkindergarten interessieren, haben die Möglichkeit, unverbindlich in unserer Einrichtung zu hospitieren. Während des laufenden Kindergartenbetriebs können sie unser pädagogisches Angebot sowie die Räumlichkeiten kennenlernen.
Wünschen die Eltern nach der Hospitation eine Aufnahme, müssen diese einen Aufnahmeantrag beim staatlichen Schulamt in Konstanz stellen. Das Schulamt beauftragt anschließend einen Aufnahmebericht, dieser wird durch eine Sonderpädagogin bzw. einen Sonderpädagogen erstellt. In diesem wird der individuelle Förderbedarf des Kindes überprüft.
Entspricht der Förderbedarf den Aufnahmekriterien unseres Schulkindergartens, stellt das Staatliche Schulamt eine Aufnahmebestätigung aus.
Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in unserem Schulkindergarten besteht nicht, da es sich um eine subsidiäre (ergänzende) Einrichtung gemäß § 20 Schulgesetz handelt.